Um pflegende Angehörige im Alltag zu unterstützen gibt es die Möglichkeit, Leistungen wie z.B. Hilfe im Haushalt, Einkäufe erledigen oder die Begleitung zu Arztbesuchen über den sogenannten Entlastungsbetrag abzurechnen. Dieser ist eine Leistung der Pflegekasse und beträgt aktuell (2025) 131 Euro im Monat.
Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag haben Personen mit einem Pflegegrad 1-5.
Wenn die 131 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige (Pflegegrad 2-5) einen Teil ihrer Pflegesachleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen, also den Pflege- oder Betreuungsdienst, für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.
Werden im Monat nicht 131 Euro ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden. Bleibt am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses noch bis Ende Juni ins neue Kalenderhalbjahr übertragen.
Selbstverständlich können Sie alle unsere Leistungen auch ohne Pflegegrad oder ärztliche Verordnung als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.